Corporate Governance
Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Als nicht börsennotierte Aktiengesellschaft ist die FREE AG nicht verpflichtet, Erklärungen zum Corporate Governance Kodex abzugeben.
Transparenz und verantwortungsvolle Unternehmenskultur sind aber nicht nur Sache öffentlicher, sondern auch privater Unternehmen.
Daher informieren wir an dieser Stelle im Rahmen einer freiwilligen Erklärung im Sinne des § 161 AktG über die Grundlagen unserer Unternehmensführung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erklären wir, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird.
Die folgenden Empfehlungen wenden wir aus verschiedenen Gründen nicht an, die wir im Einzelnen erläutern:
Empfehlung 2.2.1.
Wir sind derzeit nicht prüfungspflichtig und führen auch keine freiwilligen Abschlussprüfungen durch, da wir bankenunabhängig finanziert sind und einen überschaubaren Aktionärskreis haben.
Empfehlung 2.3.2. und 2.3.4.
Wir übermitteln die Einladung zur Hauptversammlung nicht auf elektronischem Wege. Wir übertragen unsere Hauptversammlung nicht im Internet.
Empfehlung 4.2.1., 4.2.4., 4.2.5. und 5.4.7.
Wir haben derzeit einen Alleinvorstand. Eine Offenlegung der Vergütung unserer Organe erfolgt nicht.
Empfehlung 5.3.
Aufgrund der überschaubaren Größe unseres Unternehmens bildet der Aufsichtsrat derzeit keine Ausschüsse.
Empfehlung 6. und 7.
Wir pflegen eine grundlegende Transparenz durch Veröffentlichungen auf unserer Webseite. Die weitergehenden Anforderungen in Sachen Transparenz und Abschlussprüfung treffen auf uns nicht zu.
Stuttgart, 22. April 2008
FREE AG
Thomas Rothenbacher Prof. Dr. Dr. Ekbert Hering
Vorstand Vorsitzender des Aufsichtsrats
